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Vollmacht/Vorsorgeauftrag

Vollmacht oder Vorsorgeauftrag?

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1. Was ist eine Vollmacht oder ein Vorsorgeauftrag?

  • In beiden Fällen gibst du einer anderen Person die Erlaubnis, in deinem Namen und auf deine Rechnung zu handeln.

  • Eine Vollmacht kann sehr weitreichend sein, während ein Vorsorgeauftrag nur für den Fall gilt, dass du nicht mehr selbst entscheiden kannst.

2. Warum eine  Vollmacht ausstellen?

  • Mit einer Vollmacht beauftragst du jemanden, für dich Handlungen auszuführen, wie der Name schon sagt.

  • Das kennst du wahrscheinlich aus dem Berufsalltag, wo du im Namen deines Arbeitgebers handelst. Genauso funktioniert auch eine private Vollmacht.

  • Wenn sich beispielsweise ein Paar gegenseitig eine Vollmacht erteilt, kann ein Partner für beide handeln. Das ist nützlich, wenn nur einer verfügbar ist.

  • Beachte aber, dass einige Orte wie Banken ihre eigene Vollmacht vorschreiben können.

Image by Scott Graham
Image by Tingey Injury Law Firm

3. Was ist mit dem Vorsorgeauftrag?

  • Ein Vorsorgeauftrag ist ähnlich wie eine Vollmacht, aber wird erst wirksam, wenn der Antragsteller urteilsunfähig ist und nach Bestätigung durch die KESP (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde).

  • Es ist häufig der Fall, dass bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit vorherige Vollmachten nicht mehr gültig sind. Daher kann es sinnvoll sein, sowohl eine Vollmacht (für kleinere Entscheidungen) als auch einen Vorsorgeauftrag (im Falle einer Urteilsunfähigkeit) zu erstellen.

  • Bitte beachtet, dass der Vorsorgeauftrag im Gegensatz zur Vollmacht komplett handschriftlich verfasst sein muss - ähnlich wie ein Testament.

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Wissenswertes zum Vorsorgeauftrag

Vorsorgeauftrag in der Ehe

Gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht haben Ehegatten und eingetragene Partner/innen bei Urteilsunfähigkeit des Partners von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht.

Dieses ist jedoch limitiert auf alltägliche Besorgungen und Handlungen

Für umfassendere Handlung wird die Zustimmung der KESB verlangt. Mit einem Vorsorgeauftrag ist diese Zustimmung nicht mehr notwendig. Es ist ein Vorteil, wenn sich Ehegatten gegenseitig mit einem Vorsorgeauftrag ermächtigen alle notwendigen Handlungen zu übernehmen.

Missbrauch des Vorsorgeauftrages

Die von dir angegebene Person im Vorsorgeauftrag wird von der KESP auf ihre grundsätzliche Eignung überprüft. Eine erneute Überprüfung der Person ist nicht vorgesehen. Ausnahme: Bereits bei der Eignungsprüfung gibt Zweifel an der Eignung.

Falls die KESB nach der Eignungsprüfung mitbekommen sollte, dass ihre Interessen nicht gewahrt werden, kann die die KESB Massnahmen ergreifen (bis zu Entzug der Ermächtigung).

Es wird jedoch empfohlen, wie bei einer Bevollmächtigung, nur Personen zu beauftragen welchen man vollumfänglich vertraut.

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