Die Corona-Pandemie hat auch die Schweiz voll im Griff. Viele Familien leiden unter unerwarteten Schicksalsschlägen.
KIMI Krippen AG bietet in Zusammenarbeit mit Awina ausgewählten Kunden eine Teil-Stundung der Monatsraten an: ihr könnt damit bis zu 50% eurer monatlichen Kita-Kosten in regelmässigen Raten erst später bezahlen, z.B. nachdem euer Kind aus der Kita ausgetreten ist.
Beispiel
Euer Kind ist 3 Jahre alt und geht noch 18 Monate in die Kita. Eure monatlichen Kita-Kosten betragen CHF 1’000.-. Mit diesem Angebot von KiMi zahlt ihr monatlich mindestens die Hälfte der Kita-Kosten, also CHF 500.-, solange euer Kind in die Kita geht. Wechselt euer Kind in den Kindergarten, zahlt ihr CHF 500.- jeden Monat, bis die restlichen Kita-Kosten zurückbezahlt sind.
So könnt ihr euer monatliches Budget in dieser schwierigen Zeit optimieren.
Nur zur Veranschaulichung.
Wichtig
Die Stundung der Kita-Kosten ist kostenlos. Ihr müsst aber in der Lage sein, die gestundeten Kita-Kosten später zurückzuzahlen.
Interessiert?
Dann bitten wir euch, folgende Schritte genau einzuhalten:
Schritt 1: Kontaktiert eure Gemeinde
Viele Gemeinden bieten in diesen Zeiten für eine bestimmte Zeit zusätzliche Subventionen für Kita-Kosten an. Erkundigt euch direkt bei eurer Gemeinde, ob ihr für zusätzliche Subventionen anspruchsberechtigt seid.
Jede Gemeinde berechnet die Höhe der Subventionen unterschiedliche. Auch die Prozessabläufe sind verschieden. Grundsätzlich seid ihr subventionsberechtigt, wenn ihr aus einem der folgenden Gründen eine Betreuung benötigt:
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- Erwerbstätigkeit oder Freiwilligenarbeit
- Aus- und Weiterbildung
- Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit bei Arbeitslosigkeit (RAV)
- Sprachliche und/ oder soziale Integration des Kindes
- Physische und psychische Überlastung der Eltern
Solltet ihr nicht subventionsberechtigt sein, dann bitte weiter zu Schritt 2.
Schritt 2: Selbstprüfung für Teil-Stundung
Ihr sollt euch aufgrund der Teil-Stundung nicht in eine unglückliche finanzielle Lage bringt. Awina hilft euch und KiMi dabei, dies herauszufinden. Überprüft mittels des Awina Selbsttest unten, ob euer Budget für eine Teil-Stundung ausreicht.
Kann ich mir die Rückzahlung leisten: Gebt die korrekten Angaben in die Felder ein und prüft eure finanzielle Situation. Reicht euer Budget für die Rückzahlung der Kita-Kosten nicht aus, kommt eine Teil-Stundung bei KiMi nicht in Frage.
Wie ist meine Bonität: In drei Schritten findet ihr heraus, ob eure Bonität für die Teil-Stundung ausreicht. Solltet ihr nicht alle Fragen mit einem Ja beantworten können, kommt eine Teil-Stundung bei KiMi nicht in Frage.
Welche Teil-Stundung brauche ich?
Die Bonitätsprüfung zeigt euch euren Spielraum für eine mögliche Teil-Stundung. Es soll vermieden werden, dass ihr euch in eine unglückliche finanzielle Lage bringt.
- Familienzahlung während der Kita CHF
- Familienzahlung nach der Kita CHF
- Total Stundungsbetrag CHF
Kann ich mir die Rückzahlung leisten?
Bitte trage bei allen Feldern (soweit nicht anders angegeben) den Wert ein, der nur für dich als Einzelperson gilt.
- Frei verfügbares Einkommen pro Monat CHF
Alle Angaben ohne Gewähr.

Es sieht gut aus!
Basierend auf euren Aussagen ist es wahrscheinlich, dass ihr einen Kredit bekommt.
Leider darf keine Teil-Stundung gewährt werden, wenn das verfügbare Einkommen zu gering ist.
Fragt bitte bei eurer Gemeinde nach, ob es Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
Um berechnen zu können, ob ihr euch die Teil-Stundung leisten könnt, müsst ihr erst oben den monatlichen Teil-Stundungsbetrag ermitteln.
Mindestanforderungen
Alter: Ich bin mindestens 18 Jahre und höchstens 65 Jahre alt.
Mein Einkommen: Aus meinem Haupterwerb erhalte ich monatlich mindestens CHF 2'500 netto ausbezahlt.
Mein Wohnverhältnis: Ich wohne seit mindestens 6 Monaten in der Schweiz oder in Liechtenstein.
- Mindestbewilligung: B (ab 6 Monaten) oder C
Meine Anstellungsbedingungen:
- Unbefristete Anstellung und nicht mehr in der Probezeit (die letzten 3 Lohnabrechnungen sind vorzuweisen)
- Unbefristete Temporäranstellung (die letzten 6 Lohnabrechnungen sind vorzuweisen.)
- Selbständigkeit seit mindestens 2 Jahren
Erfüllst du alle Mindestanforderungen wie beschrieben?
Leider kommt eine Teilstundung nicht in Frage. Fragt bitte bei Eurer Gemeinde nach, ob es Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
Bei Fragen wendet euch bitte an family@awina.ch.
Zahlungsmoral & Zahlungsverhalten
Wir müssen deine Zahlungsmoral überprüfen. Deine korrekte eigene Einschätzung hilft dir, dass wir deinen Antrag nicht ablehnen müssen, falls bei der Prüfung etwas auftauchen sollte.
Folgende Punkte sind dabei wichtig:
- Ich habe keine offenen oder unbezahlten Betreibungen.
- Ich hatte in den letzten 2 Jahren keine Lohnpfändungen.
- Es bestehen keine offenen Verlustscheine.
Kannst du alle Punkte mit Ja beantworten?
Leider kommt eine Teil-Stundung nicht in Frage. Fragt bitte bei eurer Gemeinde nach, ob es Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
Bei Fragen wendet euch bitte an family@awina.ch.
Krediterfahrung & Vorgeschichte
Wir bitten dich um die korrekte Beantwortung der folgenden drei Fragen:
- Ich habe eine gute Kreditgeschichte und mögliche Kredit-, Leasing- oder Kreditkartenrechnungen immer rechtzeitig bezahlt.
- Frühere und nicht mehr aktive Kredite habe ich vollständig zurückbezahlt.
- Ich hatte in den letzten 3 Monaten keine abgelehnten Kreditanfragen.
Kannst du auch hier alle Fragen mit Ja beantworten?
Leider kommt eine Teil-Stundung nicht in Frage. Fragt bitte bei eurer Gemeinde nach, ob es Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
Bei Fragen wendet euch bitte an family@awina.ch.

Es sieht gut aus!
Basierend auf deinen Aussagen ist eine Teil-Stundung wahrscheinlich möglich. Fülle im Schritt 3 den Antrag auf eine Teil-Stundung aus!